Demokratie leben!
im Landkreis Gifhorn

Demokratie ist die Freiheit, mitzubestimmen und gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Sie lebt von einem respektvollen Miteinander, vom Zuhören und vom Verstehen. Die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, ist das Ergebnis jahrzehntelangen Einsatzes für Freiheit und Gleichberechtigung.

#Du bist Demokratie

Demokratie ist überall präsent und lebt von dir: von deinem Engagement, deiner Stimme und deiner Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft.

„Ich wünsche mir mehr offenen Austausch unter den Glaubensrichtungen“

Mehiya Hassan, Bürgerin Landkreis Gifhorn

„Demokratie ist ein Muskel, der immer wieder trainiert werden muss.“

Dr. Sören Hoffmann, Kreissportbund Gifhorn e.V.

„Wenn alle Macht vom Volk ausgeht, dann soll das Volk auch machen.“

Martin Wrasmann, katholische St. Alfried- Gemeinde

„Das Ehrenamt verkörpert demokratische Werte.“

Sandro Pietratoni, DRK Gifhorn

„Für unsere Freiheit müssen wir eintreten.“

Helmut Evers, Landwirt

„Wichtig ist, dass die Bürger zusammenkommen.“

Herbert Pieper, Bürgermeister Gemeinde Wahrenholz

„Ein gutes Selbstwertgefühl ist die beste Prävention.“

Ines Czerwinski, Polizeiinspektion Gifhorn

„Der Staat muss für Sicherheit sorgen, um Engagement zu ermöglichen.“

Dominik Ruder, Queeres Netzwerk Gifhorn

Gute Ideen entstehen am besten gemeinsam.

Arbeitsgruppe „Demokratie leben“

Nach unserer Demokratiekonferenz möchten wir nun den nächsten Schritt gehen und laden am 9.4.26 17:00, Schlossplatz 1, Gifhorn zu einem ersten Arbeitsgruppentreffen „Demokratie leben“ ein. Unser Ziel ist es, dass wir in einer Arbeitsgruppe Ideen für Spiele und Aktionsformate sammeln oder entwickeln. Anschließend würden wir, als Landkreis, gerne die notwenigen Materialen beschaffen und diese dann allen zur Verfügung stellen, die vor Ort Demokratie- und Aufklärungsarbeit leisten möchten.

Bringt daher gerne eigene Vorschläge, Erfahrungen oder Beispiele mit.

 

Informationsveranstaltung am 3. Juni 2026 im Rittersaal

Desinformation erkennen – Demokratie stärken

Gezielte Desinformationen bedrohen zunehmend unsere demokratische Gesellschaft. Sie beeinflussen politische Entscheidungen, schwächen das Vertrauen in staatliche Institutionen und schaffen Verunsicherung. Häufig dienen solche Kampagnen dazu, Verantwortliche zu diffamieren, Konflikte zu verschärfen und demokratische Werte zu untergraben.

Der Single Point of Contact (SPoC) für hybride Bedrohungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes erläutert anhand aktueller und historischer Beispiele die Gefahren von Desinformationen – wie sie wirken, wie man sie erkennt und was dagegen unternommen werden kann.

 

Moderationskoffer für Engagement ausleihen

Gemeinschaft stärken

Du planst einen Workshop, eine Ideenrunde oder ein Treffen für bürgerschaftliches Engagement? Wir unterstützen dich dabei! Unser Moderationskoffer enthält alles, was du für eine erfolgreiche Beteiligung brauchst: Karten, Marker, Klebepunkte und Moderationsmaterialien. Leihe dir unseren Moderationskoffer aus und bring Menschen zusammen, um Ideen zu entwickeln und Projekte voranzubringen.

Ideal für Bürgerinitiativen, Vereine, Projektgruppen und Nachbarschaftstreffen. Einfach ausleihen und direkt loslegen. Unterstützt kreative Ideen und konstruktive Diskussionen.

 

Ressourcen erkennen, Potenziale entfalten

Situations- & Ressourcenanalyse

Die vorliegende Situations‑ und Ressourcenanalyse zeigt, wo wir im Landkreis Gifhorn stehen und welche Chancen wir gemeinsam nutzen können, um demokratische Teilhabe weiter zu fördern und nachhaltig zu stärken.

77 Jahre Stabilität in einer Welt, dich sich stetig verändert

Unser Grundgesetz – leicht erklärt

Artikel 1

Menschenwürde

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Der Staat muss sie achten und schützen. Das ist die wichtigste Grundlage unseres Zusammenlebens.

Artikel 2

Persönliche Freiheitsrechte

Du darfst dein Leben frei gestalten. Deine Freiheit endet dort, wo du andere verletzt. Der Staat schützt dein Leben und deine Gesundheit.

Artikel 3

Gleichheit

Alle Menschen sind gleich. Niemand darf benachteiligt werden. Der Staat sorgt für gleiche Chancen.

Artikel 4

Glaubensfreiheit

Du darfst glauben, was du willst – oder nicht. Niemand darf dich zu einer Religion zwingen. Deine Überzeugungen sind geschützt.

Artikel 5

Meinungsfreiheit

Du darfst deine Meinung frei äußern. Presse, Kunst und Wissenschaft sind frei. Grenzen gibt es nur, wenn andere verletzt oder gefährdet werden.

Artikel 6

Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz. Eltern kümmern sich um ihre Kinder. Der Staat hilft, wenn Eltern das nicht können.

Artikel 7

Schulwesen

Der Staat überwacht das Schulwesen. Religionsunterricht ist ordentliches Schulfach. Private Schulen sind erlaubt, aber brauchen staatliche Genehmigung.

Artikel 8

Versammlungsfreiheit

Du darfst dich friedlich mit anderen versammeln. Unter freiem Himmel gelten besondere Regeln. Der Staat darf nur aus wichtigen Gründen eingreifen.

Artikel 9

Vereinigungsfreiheit

Du darfst Vereine und Gruppen gründen. Verboten sind nur solche, die gegen Gesetze oder die Demokratie arbeiten. Gewerkschaften sind besonders geschützt.

Artikel 10

Briefe und Fernmeldegeheimnis

Deine Kommunikation ist geschützt. Briefe, Telefonate und Nachrichten dürfen nicht einfach überwacht werden. Eingriffe sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Artikel 11

Freizügigkeit

Du darfst dich frei in Deutschland bewegen. Du kannst wohnen, wo du willst. Einschränkungen gibt es nur aus wichtigen Gründen.

Artikel 12

Berufsfreiheit

Du darfst deinen Beruf frei wählen. Niemand darf dich zu einer Arbeit zwingen. Zwangsarbeit ist verboten.

Artikel 12a

Wehr- und Ersatzdienst

Männer können zum Wehrdienst verpflichtet werden. Es gibt Ersatzdienste. In Friedenszeiten gelten klare Regeln.

Artikel 13

Unverletzlichkeit der Wohnung

Deine Wohnung ist geschützt. Der Staat darf nur in besonderen Fällen hinein. Dafür braucht es klare gesetzliche Regeln.

Artikel 15

Vergesellschaftung

Grund und Boden, Naturschätze und Betriebe können in Gemeineigentum überführt werden. Das geht nur per Gesetz. Und nur zum Wohle der Allgemeinheit.

Artikel 16

Staatsangehörigkeit

Niemand darf willkürlich seine Staatsangehörigkeit verlieren. Auslieferungen sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Politisch Verfolgte sind geschützt.

Artikel 16a

Asylrecht

Politisch Verfolgte haben ein Recht auf Asyl. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. bei sicheren Drittstaaten. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt.

Artikel 17

Petitionsrecht

Du darfst dich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden wenden. Allein oder gemeinsam mit anderen. Der Staat muss deine Petition prüfen.

Artikel 17a

Einschränkungen bei Wehr- und Ersatzdienst

Während des Dienstes können bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden. Das betrifft z. B. Versammlungen. Die Einschränkungen müssen gesetzlich festgelegt sein.

Artikel 18

Grundrechtsverwirkung

Wer Grundrechte missbraucht, um die Demokratie zu bekämpfen, kann sie verlieren. Das entscheidet nur das Bundesverfassungsgericht. Es ist ein sehr seltener Ausnahmefall.

Artikel 19

Einschränkung von Grundrechten

Grundrechte dürfen nur per Gesetz eingeschränkt werden. Dabei muss das Gesetz das Grundrecht nennen. Der Kern eines Grundrechts darf nie angetastet werden.

Lasst uns feiern.

Das Grundgesetz hat Geburtstag

Am 23. Mai 1949 trat unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Seitdem schützt es unsere Menschenwürde, unsere Freiheit, die Gleichberechtigung und die demokratische Ordnung – und bildet damit die Grundlage unseres Zusammenlebens. Anlässlich seines 77. Geburtstags verteilt der Landkreis in der Fußgängerzone Grundgesetze.

Möchtest du bei dir vor Ort ebenfalls Exemplare weitergeben?
Melde dich gern bei uns – solange der Vorrat reicht, stellen wir kostenfreie Exemplare zur Verfügung. So setzen wir gemeinsam ein sichtbares Zeichen für unsere Demokratie.

 

Veranstaltungshinweise

Neuigkeiten

Auszeichnung zum Projekt des Monats

Unsere noch junge Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Gifhorn kann bereits einen ersten Erfolg feiern: Unsere Demokratiekonferenz am 13. Februar wurde von „Niedersachsen packt an“ als Projekt des Monats ausgezeichnet!

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Demokratiekonferenz

Mit großer Beteiligung und lebhaftem Austausch hat am 13. Februar die erste Demokratiekonferenz des Landkreises Gifhorn im Rittersaal des Schlosses Gifhorn stattgefunden.
Mehr als 130 Bürgerinnen und Bürger waren vor Ort, haben sich beteiligt, diskutiert und aktiv mitgearbeitet.

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Informationsveranstaltung Demokratie leben

Am Donnerstag, den 6.11.25 fand im Rittersaal eine Informationsveranstaltung zum Projekt „Demokratie leben!“ statt. Über 80 interessierte Gäste folgten der Einladung. Die hohe Resonanz zeigte das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und der Vorbeugung von Extremismus.

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Mach mit. Deine Idee zählt

Du möchtest etwas bewegen? Ob Workshop, Podcast,
Begegnungsprojekt, Schulaktion oder kreative Kampagne:
Wir unterstützen dein demokratisches Engagement im Landkreis Gifhorn.

Bleib auf dem Laufenden!

Lass dich von uns über Neuigkeiten im Projekt informieren. Schreib und dazu einfach eine kurze Mail.

FAQ zur Projekteinreichung

Welche Projekte werden gefördert?

Vorhaben, die Demokratie stärken, Vielfalt gestalten und/ oder Extremismus vorbeugen.

Wer kann einen Förderantrag einreichen?

Alle juristischen Personen des privaten Rechts mit Vorlage einer bestehenden Gemeinnützigkeit.

Was passiert nach dem Einreichen?

Dein Projektantrag wird entsprechend den Vorgaben des Bundesprogramms geprüft.